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Kredit mit 1100 Euro netto

Mit einem Einkommen von 1100 Euro netto wird es keinen Kredit mit einer hohen Kreditsumme geben. Ist die Schufa in Ordnung, so kann es durchaus einen Kredit inform von einem Kleinkredit mit 1100 Euro netto geben.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Raten dem Einkommen angepasst werden. Dazu bedarf es einer langen Laufzeit, was den Kredit deutlich teurer macht.

Kredit mit 1100 Euro netto – die Lage

Immer mehr Menschen, vor allem auch Rentner, müssen mit einer Rente von 1100 Euro netto ihren Lebensunterhalt gestalten. Für jemanden der alleinstehend ist, mag das noch angehen, aber bei zwei oder gar mehreren Personen ist hier die Kreditvergabe eingeschränkt bis gar nicht machbar.

Unter der Voraussetzung dass Banken und auch Kreditvermittler keinen Kredit mit 1100 Euro netto an jemand vergeben, der außer dem doch niedrigen Einkommen keine anderen Sicherheiten vorweisen kann, müssten Sicherheit vorgelegt werden, damit der Kredit mit 1100 Euro netto abgesichert ist.

Wichtig ist dabei, dass der Kredit mit 1100 Euro netto sich an das Einkommen anpasst. Mit einem Einkommen von 1100 Euro netto können wahrscheinlich keine großen Tilgungsraten monatlich aufgebracht werden und das über einen längeren Zeitraum.

Deshalb wird sich die Kreditsumme bis maximal 5.000 Euro bewegen. Wer mehr Geldbedarf benötigt, muss andere Sicherheiten vorweisen können. Das kann ein zweiter Antragsteller oder ein Bürge sein.

Wer bei einer deutschen Bank einen Kredit mit 1100 Euro netto beantragt, der muss wissen, dass er mit einer schlechten Schufa kein Geld erhalten wird.

Das heißt, dass in der Schufa keine Mahn- oder Vollstreckungsbescheide oder ein Offenbarungseid und auch keine Insolvenz stehen dürfen. Je schwerwiegender die Negativmerkmale sind, umso unwahrscheinlicher wird es in Deutschland einen Kredit zu erhalten.

Die Aussichten

Das Einkommen eines Kreditsuchenden liegt mit 1100 Euro netto gerade innerhalb der Pfändungsfreigrenze. Banken gehen davon aus, dass ein Einkommen mindestens 80-100 Euro oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen sollte.

Das ist mit 1100 Euro netto nicht gegeben. Ist die Schufa aber in Ordnung gibt es in ihr keine Negativmerkmale, so kann ein Kredit auch nicht genehmigt werden, da das Einkommen für eine Pfändung nicht ausreicht.

Mit einem Einkommen von 1100 Euro netto für einen Alleinstehenden kann es deshalb grundsätzlich einen Kredit mit 1100 Euro netto geben. Banken aber müssen davon ausgehen, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

In so einem Fall wird die Bank Zwangsmaßnahmen einleiten, sie pfändet das Arbeitseinkommen. Wenn man bedenkt, dass die Pfändungsgrenze bei 1.100 Euro liegt, so bleibt bei einem Zahlungsausfall keine Möglichkeit zu pfänden.

Hat der Kreditnehmer noch unterhaltspflichtige Personen zu versorgen, so liegt die Pfändungsgrenze bei etwa 1.479,99 Euro.

In die Entscheidung der Banken fallen auch die Kredithöhe, die Ratenhöhe und die persönlichen Kosten. Die Kreditsumme bei einem Kredit mit 1100 Euro netto, bewegt sich in einem Kleinkredit. Ausnahmen bilden hier junge Erwachsene, die ihr eigenes Geld verdienen und noch zu Hause wohnen.

In solch einer Situation gehen Banken von einer höheren Rückzahlungsfähigkeit aus. Dabei muss die Ratenhöhe dem Überschuss aus den Lebenskosten angemessen sein. Mit 1100 Euro netto zu Hause wird das kein Problem sein.

Wer einen eigenen Hausstand hat, sind eigentlich nur kleine Raten zu zahlen. Zeigt die Schufa, dass in der Vergangenheit schon öfter kleinere Kredite problemlos gezahlt wurden, so könnte das auch ein guter Bewilligungsgrund sein.

Auch immer im Hinblick auf die zu berechnenden Haushaltskosten.

Die Möglichkeiten

Unter Umständen könnte bei einem finanziellen Engpass der Dispo genutzt werden. Bei einem Einkommen von 1.100 Euro netto, könnte der Kunde davon ausgehen, dass er zwei Monatsgehälter zur Verfügung hat. Allerdings ist das mit dem Dispo so eine Sache.

Zum ersten sollte er nur kurzfristig genutzt werden, um zweiten ist das Zinsniveau sehr hoch. Erfahrungsgemäß ist das keine gute Lösung bei einem Engpass.

Ist ein Kredit Tatsache, so kann er oft nur bewilligt werden, wenn ein Mitantragsteller oder ein Bürge den Vertrag unterzeichnet. Auch Sachsicherheit wie eine Immobilie oder andere wertige Sicherheiten sichern ebenfalls den Kreditvertrag ab.

Ein Mitantragsteller als auch ein Bürge müssen solvent sein. Die feste Anstellung wird vorausgesetzt, ebenso die saubere Schufa. Gerade wenn es sich um einen Kleinkredit handelt, wäre die Version des Mitantragstellers die bessere als ein Bürge.

Der Mitantragsteller könnte zur Not auch einen Vertrag auf seinen Namen laufen lassen. Da er solvent sein muss, wären die Kreditbedingungen weitaus besser als wenn der Kreditsuchende den Vertrag unterschreibt.

Ein Mitantragsteller könnte der Ehepartner, der Freund oder sonst eine vertrauenswürdige Person sein. Findet sich kein Mitantragsteller so könnte man sich um einen Bürgen bemühen.

Auch er sollte ein unbedingtes Vertrauensverhältnis zum Schuldner haben, wobei Familienangehörige nicht erlaubt sind, es sei denn sie haben ein ausreichendes Einkommen.

Bei der Bürgschaft muss unbedingt auf die Version der Bürgschaft geachtet werden. So ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft nicht von Vorteil für den Bürgen, da er sofort bei Zahlungsausfall herangezogen wird.

Besser ist die Ausfallbürgschaft, wo der Schuldner alle rechtlichen Mittel bis zur Zwangsvollstreckung durchlaufen muss, ehe der Bürge herangezogen wird.